AGB
Hier finden Sie ausführliche Details zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MR Congress & Incentive GmbH
TEIL 1
für Verträge mit Unternehmern über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern
1. Vertragsschluss
Auf Anfrage des Kunden erstellt MR Congress & Incentive GmbH (nachfolgend “MR” genannt) ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden bei MR zustande. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung
a) MR ist verpflichtet, für die Bereitstellung und Überlassung des/der von dem Kunden gebuchte(n) Hotelzimmer zu sorgen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen (z.B. Verpflegung) vereinbarten Preise an MR zu zahlen. MR ist berechtigt, vor Bereitstellung des/der Zimmer die Bezahlung des vereinbarten Preises in bis zu voller Höhe zu verlangen. Die Höhe und der Zeitpunkt etwaig von dem Kunden zu leistender Teilzahlungen werden im Vertrag vereinbart.
c) Zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bedient sich MR der Leistungen von Hotels, mit denen MR Hotelaufnahmeverträge abschließt. Die gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen der Parteien werden dadurch nicht berührt.
d) Bei nach Vertragsschluss eintretenden Preisänderungen durch das/die gebuchte(n) Hotel(s) sowie bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist MR berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. MR wird den Kunden unverzüglich über zu erwartende Preisänderungen informieren. Sollte hieraus eine Preiserhöhung von über 5% innerhalb des Kalenderjahres, in den der Vertragsschluss fällt, resultieren, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
e) MR wird alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um auf die Erfüllung rechtlich bindender Buchungen, die MR zugunsten des Kunden vorgenommen hat, seitens des Hotels hinzuwirken. Sollten dennoch gebuchte Zimmer von dem Hotel nicht zur Verfügung gestellt werden (z.B. wegen Überbuchung), so wird MR unverzüglich den Kunden hiervon informieren und ihm mit leistungsbefreiender Wirkung eine Ersatzunterbringung in einem vergleichbarem Zimmer in einem Hotel gleicher Kategorie in örtlicher Nähe zu dem gebuchten Hotel anbieten. Über die Ersatzunterbringung hinausgehende Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
f) Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung MRs aufrechnen.
3. Rücktritt des Kunden (Abbestellungen, Stornierungen)
Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden vereinbart wird, kann MR, wenn der Kunde hiervon Gebrauch macht, für bereits erbrachte Leistungen, getroffene Vorkehrungen und entstandene Aufwendungen einen pauschalierten Ersatz verlangen, der sich nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Zimmerüberlassung richtet. Die Höhe dieses pauschalierten Ersatzes wird im Vertrag vereinbart.
4. Rücktritt von MR
MR ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde eine nach Ziffer 2 b) vereinbarte Vorauszahlung nach Verstreichen einer von MR gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet hat. MR ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, oder MR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährden kann.
5. Haftung von MR
MR haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag, sowie für die Verpflichtungen ihrer gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen, mit folgenden Einschränkungen: Bei Unmöglichkeit der Zurverfügungstellung gebuchter Zimmer aufgrund einer von dem Hotel zu vertretenden Leistungsstörung sind die Ansprüche des Kunden auf Ersatzleistungen wie in Ziffer 2 e) beschrieben, beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist insofern ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist der Ersatz von nicht vorhersehbaren Schäden und solchen, die durch die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten aus diesem Vertrag verursacht werden, oder auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss beruhen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzungen an Körper, Leben, oder Gesundheit des Kunden. Alle Ansprüche gegen MR verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von MR und/oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder der Freiheit des Kunden beruhen.
6. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Ereignisse höherer Gewalt, wie Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Feuer, Terroranschläge, Ausgangssperren, Unruhen, Krieg oder andere außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse unmöglich, so werden beide Vertragsparteien von der Leistung frei, und haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits an MR geleistete Anzahlungen sind im Falle des Rücktritts von der Erstattung ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des von MR gemachten Angebots durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllung- und Zahlungsort ist Berlin.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Das gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, und die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind.
d) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Regelung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MR Congress & Incentive GmbH
TEIL 2
betreffend Verträge mit Unternehmern über die Konzeption, Planung und Durchführung von Kongressen, Konferenzen, Corporate Events, Incentive- und ähnlichen Veranstaltungen.
1. Vertragsschluss
Auf Anfrage des Kunden erstellt MR Congress & Incentive GmbH (nachfolgend “MR” genannt) ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Kunden bei MR zustande. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungen, Zahlung, Aufrechnung
a) MR konzipiert, plant, organisiert und führt die Veranstaltung entsprechend der Wünsche des Kunden durch. Ein wesentlicher Teil der Dienstleistung MRs ist die Einbringung ihrer Qualifikationen und Erfahrungen im kreativen, künstlerischen, und organisatorischen Bereich unter Zugrundelegung ihrer besonderen Kenntnisse der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten.
b) MR ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die Dienstleistungen Dritter, wie z.B. Hallen- und Clubbetreiber, Konferenz- und Kongresszentren, Restaurants, Künstler, Catering- Sicherheits- Reinigungs- und Beförderungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Die gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen der Parteien werden davon nicht berührt.
c) MR ist berechtigt, den vereinbaren Preis für ihre Dienstleitungen in Ansehung ihrer Tätigkeit während der Planungsphase und etwaiger Vorleistungen in bis zu voller Höhe vor Durchführung der Veranstaltung zu verlangen. Die Höhe und der Zeitpunkt etwaig von dem Kunden zu leistender Teilzahlungen werden im Vertrag vereinbart.
d) Bei nach Vertragsschluss eintretenden Preisänderungen in Anspruch zu nehmender Drittdienstleister sowie bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist MR berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. MR wird den Kunden unverzüglich über zu erwartende Preisänderungen informieren. Sollte hieraus eine Preiserhöhung von über 5% innerhalb des Kalenderjahres, in den der Vertragsschluss fällt, resultieren, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
e) Der Kunde kann nur mit einer unstrittigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung MRs aufrechnen.
3. Rücktritt des Kunden (Abbestellungen, Stornierungen)
Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden vereinbart wird, kann MR, wenn der Kunde hiervon Gebrauch macht, für bereits erbrachte Leistungen, getroffene Vorkehrungen und entstandene Aufwendungen einen pauschalierten Ersatz verlangen, der sich nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Zimmerüberlassung richtet. Die Höhe dieses pauschalierten Ersatzes wird im Vertrag vereinbart.
4. Rücktritt von MR
Wird eine nach Ziffer 2 c) vereinbarte Vorauszahlung von dem Kunden nicht geleistet, so ist MR berechtigt, nach Verstreichen einer von MR zu setzenden angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. MR ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihre Dienstleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, in Auftrag gegeben werden, oder MR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung aus Gründen, die in der Person des Kunden bzw. den von ihm gestellten Teilnehmern liegen, nicht geregelt durchgeführt werden kann.
5. Haftung von MR
MR haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen aus dem Vertrag, sowie für die Verpflichtungen ihrer gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen mit folgenden Einschränkungen:
Die Haftung für Schäden, die auf der leicht fahrlässigen Verletzung von unter Ziffern 2 a) und 2 b) beschriebenen Hauptpflichten aus diesem Vertrag beruhen, ist auf das Doppelte der vertraglich vereinbarten Vergütung begrenzt. Vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Ferner ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden, die durch die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten aus diesem Vertrag beruhen, oder auf leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bei Vertragsschluss. Die vorstehend beschriebenen Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzungen an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von MR auftreten, wird MR bei Kenntnis oder unverzüglicher Rüge bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben, und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist er verpflichtet, MR rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen MR verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von MR und/oder auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, oder der Freiheit des Kunden beruhen.
6. Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch Ereignisse höherer Gewalt, wie Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Feuer, Terroranschläge, Ausgangssperren, Unruhen, Krieg oder andere außergewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse unmöglich, so werden beide Vertragsparteien von der Leistung frei, und haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits an MR geleistete Anzahlungen sind im Falle des Rücktritts von der Erstattung ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen
a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des von MR gemachten Angebots durch den Kunden sind unwirksam.
b) Erfüllung- und Zahlungsort ist Berlin.
c) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Das gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, und die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt sind.
d) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen Regelung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MR Congress & Incentive GmbH
TEIL 3
für Verwendung und Herausgabe von Daten, Rohdaten, Druckvorlagen etc.
a) MR Congress & Incentive GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien und Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe dieser digitalen Daten, so ist dies gesondert in einem Vertrag ausdrücklich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
b) Hat MR Congress & Incentive GmbH digitale Daten oder ähnliches zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit Zustimmung von MR Congress & Incentive GmbH verändert werden.
c) Daten, die im Rahmen von Vorträgen und Präsentationen bereitgestellt werden, bleiben Eigentum von MR Congress & Incentive GmbH und dürfen nicht ohne Einwilligung geändert oder weiterverwendet werden.
d) Der Kunde darf von MR Congress & Incentive GmbH bereitgestellten Daten und Informationen nur für eigene Zwecke gebrauchen. Er darf sie keinen anderen Personen als den in seinem Unternehmen beschäftigten Personen und deren Geschäftsleitung zur Kenntnis gelangen lassen bzw. zur Verfügung stellen. Insbesondere ist er nicht zur Weitergabe an Dritte berechtigt. Dies gilt sowohl für die gesamten Daten als auch für Auszüge aus diesen Daten.
e) Sollte eine unberechtigte Weitergabe an Dritte erfolgen, so ist MR Congress & Incentive GmbH berechtigt, von dem Kunden einen Schadenersatz in Höhe des vierfachen Mehrpreises der vertraglich vereinbarten Summe zur Produktion der Daten zu verlangen.
f) Vom Kunden übermittelte Daten bleiben Eigentum des Kunden und werden von MR Congress & Incentive GmbH nicht ohne Einwilligung des Kunden verwendet oder weitergegeben. MR Congress verpflichtet sich zur Sicherung und regelmäßigen Sicherheitsspeicherung der vom Kunden übermittelten Daten sowie die Aufbewahrung der mit der Ausführung des Auftrages verbundenen Daten und Unterlagen für bis zu einem Jahr nach deren letztmaliger Verbreitung oder Verfügungsstellung.
g) MR Congress & Incentive GmbH versichert, dass die für den Kunden individuell erstellten Rohdaten, wie Layouts oder Druckvorlagen nicht für andere Kunden verwendet werden.
h) Für die Weiterverwendung der Daten von MR Congress & Incentive GmbH durch den Kunden übernimmt MR Congress & Incentive GmbH keine Haftung. Für den rechtmäßigen Gebrauch der Daten ist allein der Kunde verantwortlich.
i) Die Gefahr und die Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online sowie offline trägt der Kunde. Für Fehler an Dateien, Datenträgern, Daten, die beim Datenimport auf dem System des Kunden entstehen, haftet nicht MR Congress & Incentive GmbH.
j) MR Congress & Incentive GmbH sind von vervielfältigten Werken Belegexemplare nach vorheriger Absprache unentgeltlich zu überlassen und MR Congress ist berechtigt, diese Belegexemplare im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
k) Aus Gründen des Datenschutzes und der Wahrung des Betriebsgeheimnisses ist die MR Congress & Incentive GmbH grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Daten, Rechnungen und Unterlagen von Partnern, Leistungsträgern, Sub-Unternehmern, Guides, Fahrern und Hostessen an Dritte und oder Kunden herauszugeben. Ausnahmen bedürfen der Ausnahmegenehmigung und schriftlichen Regelung im Vorfeld des Vertragsabschlusses.
l) Die Regelungen in den Geschäftsbedingungen des Teil 3 gelten über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Für die MR Congress & Incentive GmbH besteht im Rahmen des Auftrags die Freiheit der Gestaltung. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat der Kunde die Mehrkosten zu tragen. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller MR Congress übergebenen Vorlagen (z. B. Daten, Muster, Texte, Fotos, Video) berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Kunde MR Congress & Incentive GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MR Congress & Incentive GmbH
TEIL 4
für die Durchführung des Events Vegan Christmas Dinner („Event“) und sämtliche Ticketverkäufe. Diese AGB können von dem/der BesucherIn jederzeit unter https://mr-congress.com/de/agb/ nochmals aufgerufen werden (Stand: Oktober 2019).
1. Ticketbestellung
a) Tickets können nur über die Website von pan’up unter www.panup.de erworben werden. Informationen zum Ablauf und Bedingungen des Bestellprozesses finden sich auf den Webseiten von Paypal unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full.
Diese Bestimmungen gelten für den Ticketerwerb zusätzlich zu diesen AGB.
b) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den AGB zugestimmt und den Bezahlvorgang über die Website abgeschlossen hat. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt unmittelbar zwischen MR Congress & Incentive GmbH und dem/der BesucherIn zustande. Der jeweils angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das von dem/der BesucherIn angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Erst mit Zuteilung und Übersendung des Tickets/der Tickets samt Bestellnummer durch MR Congress & Incentive GmbH, ferner der Untermarke pan’up, an den Kunden, kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner zustande.
c) Tickets können nur von volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland gekauft werden. Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Zutritt zum Event.
2. Rückgabe von Tickets/Absage und Verlegung des Events
a) Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Krankheit oder Nichtteilnahme wegen Krankheit oder aus anderen Gründen.
b) Eine Rückgabe von Tickets mit Kostenerstattung ist nur bei Absage des Events durch MR Congress & Incentive GmbH möglich. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu unten Ziffer 5.). Bei Verlegung des Events erfolgt keine Erstattung der Ticketkosten. MR Congress & Incentive GmbH wird eine Absage oder Verlegung des Events unverzüglich auf der Webseite www.panup.de und per E-Mail bekannt geben. Vergeblich aufgewandte Reise- und sonstige Kosten werden in keinem Fall ersetzt.
c) AusstellerInnen-und Themenankündigungen sowie alle anderen Ankündigungen bezüglich des Ablaufs und Aktionen innerhalb des Events sind unverbindlich und können jederzeit von MR Congress & Incentive GmbH geändert werden. Rückgabe und Umtausch sind auch in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Kein Widerrufsrecht
Der/die BesucherIn hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er/sie nicht als UnternehmerIn, sondern als VerbraucherIn Tickets bestellt. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns als Veranstalter bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets.
4. Übertragung von Tickets, Identifikation
Die Tickets sind nicht personengebunden und übertragbar.
5. Höhere Gewalt
MR Congress & Incentive GmbH haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aufgrund von Umständen, die MR Congress & Incentive GmbH nicht zu vertreten hat, eintreten. Hierzu gehört, dass das Event wegen höherer Gewalt oder gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht stattfindet oder deshalb verlegt wird. Eine Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt bei einer Absage aus diesen Gründen nicht.
6. Einlass zum/Ausschluss vom Event/Hausrecht
a) Bei dem Event übt MR Congress & Incentive GmbH das Hausrecht aus. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen und auf dem gesamten Gelände zu beachten. MR Congress & Incentive GmbH wird die Hausordnung beim Event in geeigneter Form zur Verfügung stellen. Mit dem Kauf eines Tickets erklärt sich der/die BesucherIn mit der Hausordnung sowie mit den nachfolgenden Regelungen einverstanden.
b) Der Einlass erfolgt nach Vorlage eines gültigen Tickets. Der/die BesucherIn erhält beim Einlass ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Bändchen oder einen Stempelabdruck), das er/sie während des gesamten Eventbesuchs bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes wieder eingelassen zu werden.
c) Um für alle BesucherInnen ein sicheres und angenehmes Event zu gewährleisten, behält sich MR Congress & Incentive GmbH das Recht vor, BesucherInnen den Einlass zu verwehren, oder sie vom Event auszuschließen, sofern sie aggressiv, belästigend oder ausfallend erscheinen oder erkennbar unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, Waffen, Pyrotechnik oder andere gefährliche Gegenstände sowie Tiere dürfen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände nicht mitgeführt werden.
d) Werbung und andere gewerbliche Handlungen jeglicher Art ist im Zusammenhang mit dem Event und während des Events nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von MR Congress & Incentive GmbH erlaubt.
e) Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet – es sind jedoch nur Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamerafunktion auf dem Gelände zugelassen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch MR Congress & Incentive GmbH verboten.
f) Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Aktionen und Maßnahmen während der Veranstaltung kann der/die BesucherIn von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, das Veranstaltungsgelände zu verlassen. Weitergehende Ansprüche von MR Congress & Incentive GmbH gegen den/die BesucherIn bleiben unberührt. Ersatzansprüche des/der BesucherIn gegen MR Congress & Incentive GmbH aufgrund der unterbliebenen Fortsetzung der Teilnahme bestehen in diesem Fall nicht. MR Congress & Incentive GmbH behält sich jegliche Rechtsmittel vor, sollte gegen die Hausordnung oder die vorstehenden Regelungen verstoßen werden.
g) Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
7. Allgemeine Haftungsbeschränkung der MR Congress & Incentive GmbH
a) MR Congress & Incentive GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
b) MR Congress & Incentive GmbH haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der/die BesucherIn regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung von MR Congress & Incentive GmbH für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
c) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von MR Congress & Incentive GmbH und sowie ihrer Organe.
d) Für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobe ist jede Haftung ausgeschlossen.
8. Film-/Fotoaufnahmen
Der/die BesucherIn willigt mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines/ihres Bildnisses und seiner/ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die von MR Congress & Incentive GmbH oder ihrer Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. Dies umfasst auch deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien für die Zwecke von MR Congress & Incentive GmbH (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet). Der/die BesucherIn kann seine diesbezügliche Einigung widerrufen unter business@panup.de.